Karlsruhe: Urteil gegen Mutter wegen Ermordung ihrer Kinder rechtskräftig
Die lebenslange Haftstrafe für eine Frau aus Schorndorf, die ihre beiden Kinder ermordet hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Das Gericht hatte die zur Tatzeit 42 Jahre alte Frau im September 2009 wegen heimtückischen Mordes schuldig gesprochen.
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