BGH erlaubt Sicherungsverwahrung auch bei Jugendstrafen

Dieser Artikel wurde am 09 März 2010 um 23:21 gescannt und thematisch in Kategorie Panorama geordnet.

Auch junge Kriminelle dürfen eingesperrt bleiben, nachdem sie ihre Haftstrafe verbüßt haben. Der Bundesgerichtshof hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen für zulässig erklärt.

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