BGH bestätigt Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen

Dieser Artikel wurde am 09 März 2010 um 17:01 gescannt und thematisch in Kategorie Panorama geordnet.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg.

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